SATZUNG DES VEREINS

Gemeindeentwicklung Perlesreut gestalten e.V.
(Fassung: 29. Mai 2009)

§1

Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1)   Der Verein führt den Namen "Gemeindeentwicklung Perlesreut gestalten". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt der Verein den Namenszusatz "e.V."

(2)   Der Verein hat seinen Sitz in 94157 Perlesreut.

(3)   Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.


§ 2

Zwecke und Ziele des Vereins, Gemeinnützigkeit


(1) Ziel und Zweck des Vereins sind die Förderung einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung in Perlesreut, die zur Erhöhung der Lebensqualität im Gemeindegebiet beiträgt und den Gemeindebürgern und ‑bürgerinnen die Möglichkeit bietet, sich am Entwicklungsprozess zu beteiligen.


(2) · Der Zweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:

a) Unterstützung von Maßnahmen einer ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltigen Gemeindeentwicklung;

b) Förderung regionaler Baukultur und des traditionellen Brauchtums;

c) Unterstützung von Entwicklungsmaßnahmen und regionalen Kreisläufen, die zur Qualifizierung und zur Stärkung ortsnaher Dienstleistungen, zur Stärkung von Handwerks- und Kleinbetrieben ebenso wie zur Verbesserung der Marktchancen landwirtschaftlicher Betriebe beitragen;

d) Förderung von regional angepassten Baukonzepten und Planungen, die helfen, den Charakter der Gesamtgemeinde und ihrer Ortschaften zu erhalten und eine nachhaltige Entwicklung auch in den
Außenbereichen der Gemeinde fördern;

e) Förderung von kulturellen Veranstaltungen, der Denkmal- und Heimatpflege sowie der Heimatkunde;

f) Förderung einer bürgernahen Gemeindeentwicklung, die bürgerschaftliches Engagement zulässt und aktiv unterstützt;

g) Förderung der Volksbildung durch Fortbildungsveranstaltungen und Seminare zur Qualifizierung von Bürgern, die den Vereinszielen entsprechen; diese Fortbildungsveranstaltungen und Seminare werden den Teilnehmern nicht gegen Entgelt angeboten;

h) Unterstützung von Maßnahmen zur Revitalisierung des Hauptortes und der Ortsteile des Marktes;

i) Unterstützung von Maßnahmen, die helfen, das regionale Netzwerk der Gemeinde zu stärken.


(3)   Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

♦ ♦ ♦

Den kompletten Text unserer Satzung finden Sie in der

Änderungssatzung vom 23.04.2010



 

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